Mitarbeitervertretung Paul – Gerhardt – Schule
Seit 1996 gilt in der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen das Mitarbeitervertretungsgesetz, dadurch gilt für alle Mitarbeitervertretungen im Bereich der Konföderation dieselbe gesetzliche Grundlage. Dienstsstellenleitung und Mitarbeitervertretung werden in der Präambel des Mitarbeitervertretungsgesetzes zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aufgefordert. Die Paul-Gerhardt-Schule als landeskirchliche Einrichtung hat schon seit mehr als zwanzig Jahren vom Recht gebrauch gemacht, eine eigenständige Mitarbeitervertretung zu bilden. Sie wird im vierjährigen Turnus von allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gewählt. Eine der wichtigsten Aufgaben der Mitarbeitervertretung ist es, dafür einzutreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden und berechtigte Anliegen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gegenüber der Dienststellenleitung unterstützt werden. Dabei muss unterschieden werden zwischen Fällen der Mitbestimmung und Fällen der Mitberatung. Eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme ist unwirksam, wenn die Mitarbeitervertretung nicht zugestimmt hat, in Fällen der Mitberatung muss die beabsichtigte Maßnahme der Mitarbeitervertretung rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die größte Herausforderung für die Mitarbeitervertretung in den letzten zehn Jahren war sicherlich die beabsichtigte Schließung des Internates der Paul – Gerhardt –Schule. Nach langen Verhandlungen mit dem Landeskirchenamt ist es durch die gemeinsamen Anstrengungen von Schul- und Internatsleitung und Mitarbeitervertretung gelungen, die Schließung zu verhindern und das Internat in die Eigenständigkeit zu überführen, wodurch Arbeitsplätze gesichert wurden und eine für die Wirtschaft der Region Dassel wichtige Einrichtung erhalten werden konnte.
Axel Keusemann
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