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1.2 Den FahrschülerInnen steht ab 07.30 Uhr die Cafeteria als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
1.3 Beginn des Unterrichts: Um 07.55 Uhr (1. Klingelzeichen) suchen die SchülerInnen ihre Unterrichtsräume auf. An den Tagen, an denen eine Andacht stattfindet, begeben sich die SchülerInnen in die Aula. (Erscheint der/die LehrerIn nicht, so hat der/die KlassensprecherIn dieses nach 10 Minuten im Sekretariat zu melden.)
1.4 Ende der Unterrichtsstunde: Die Stunde wird durch den/die LehrerIn beendet. Nach Beendigung der letzten Unterrichtsstunde im Klassenraum werden die Stühle unter der Tischplatte eingehängt bzw. auf die Tische gestellt. Die Fenster sind zu schließen und das Licht ist auszuschalten. Zum Unterrichtsende ist der Raum in Ordnung zu bringen. Erst dann verlassen die SchülerInnen den Raum. Die Klassenbücher sind täglich nach der letzten Unterrichtsstunde in das Ablagefach vor dem Lehrerzimmer zurücklegen.
1.5 Unterricht in Fachräumen und in der Turnhalle: Findet der Unterricht nach den großen Pausen nicht im Klassenraum statt, gehen die SchülerInnen nach dem ersten Klingeln zum Fachraum. Der Aufenthalt in den Fachräumen ist nur im Beisein eines Lehrers oder einer Lehrerin gestattet. Das Betreten der Sammlungsräume ist den SchülerInnen untersagt.
2. Pausen In den beiden großen Pausen verlassen alle SchülerInnen bis auf den im Klassenbuch eingetragenen Ordnungsdienst die Klassenräume, um den Pausenbereich (Schulhöfe, Cafeteria, Wiese zwischen Turbine und Haus 1) aufzusuchen. Die FachlehrerInnen der 2. und 4. Stunde sorgen dafür, dass die SchülerInnen rechtzeitig ihren Unterrichtsraum verlassen.
3. Ordnung in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Pausenbereich und in den Sportstätten
3.1 In den Schulgebäuden muss während des Unterrichts Ruhe gehalten werden. Es ist nicht erlaubt, sich während dieser Zeit in den Fluren aufzuhalten.
3.2 Für den Zustand der Räumlichkeiten und der Einrichtungsgegenstände ist jede(r) SchülerIn verantwortlich. Der eingeteilte Ordnungsdienst ist für die Ordnung im Klassenzimmer verantwortlich. Er ist auch verantwortlich dafür, dass gelüftet und die Tafel bzw. die Overhead-Folie gereinigt wird.
3.3 Das Rauchen in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich verboten. OberstufenschülerInnen ist das Rauchen widerruflich in dem dafür abgetrennten Bereich erlaubt. Die SV regelt die Ordnung und Sauberkeit in diesem Bereich.
3.4 Jede Klasse der Sekundarstufe I übernimmt wöchentlich wechselnd den Ordnungsdienst auf dem Schulgelände.
3.5 Der Genuss von Alkohol ist auf dem Gelände der Schule und des Internats verboten. Alkoholische Getränke dürfen am Abend unter der Aufsicht eine(s)r Lehrer(s)in oder Erzieher(s)in anlässlich gemeinsamer Veranstaltungen an SchülerInnen unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes ausgeschenkt werden.
3.6 Hinweisen Aufsichtführender ist unbedingt Folge zu leisten.
3.7 Auf das Mitbringen von Wertgegenständen und größeren Geldbeträgen sollte verzichtet werden. Während des Sportunterrichts können bei Bedarf Wertgegenstände dem/der SportlehrerIn zur Aufbewahrung überlassen werden.
3.8 Fundsachen sind beim Schulassistenten abzugeben.
3.9 Das Werfen mit Schneebällen und Gegenständen ist verboten.
3.10 Wer Schuleigentum vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt, haftet für den Schaden. 4. Bibliothek
Den Besuch der Bibliothek regelt die Bibliotheksordnung.
5. EDV-Fachraum
Die Benutzung des EDV-Fachraumes regelt die EDV-Fachraumordnung. 6. Sporthalle
Die Benutzung der Sporthalle regelt die Sporthallenordnung 7. Sporthartplatz
Die Benutzung des Sporthartplatzes regelt die Hartplatzordnung 8. Verlassen der Schulgebäude und des Schulgeländes
8.1 Es ist SchülerInnen des Sekundarbereichs I nicht gestattet, während der stundenplanmäßigen Unterrichtszeit das Schulgelände zu verlassen. InternatsschülerInnen der Sek. I dürfen die Häuser erst nach Ende der 2. Großen Pause betreten. Ausnahmegenehmigungen erteilen die FachlehrerInnen bzw. die ErzieherInnen.
8.2 Alle SchülerInnen verlassen nach Schluss ihres Unterrichts die Unterrichtsräume.
9. Schulweg
Minderjährigen SchülerInnen ist es grundsätzlich verboten, sich mit Kraftfahrzeugen auf dem Wege von und zu der Schule mitnehmen zu lassen, es sei denn, dass eine ausdrückliche Erlaubnis der Eltern in der Verwaltung vorliegt. Fahrräder müssen in den Fahrradständern, Autos und motorisierte Zweiräder auf dem Parkplatz abgestellt werden.
10. Sekretariat, Lehrerzimmer
Das Sekretariat soll nur in den vorgesehenen Zeiten aufgesucht werden. Das Vorsprechen am Lehrerzimmer ist auf dringende Fälle zu beschränken.
11. Fehlen, Beurlaubung
Fehlt ein(e) SchülerIn des Sekundarbereichs I wegen Krankheit oder aus anderen Gründen, so muss bis zum dritten Tage seines/ihres Fehlens der/die Klassenleiterin von den Eltern benachrichtigt werden. Für OberstufenschülerInnen gelten besondere Bestimmungen. Muss ein/eine SchülerIn aus triftigen Gründen ein oder zwei Tage dem Unterricht fernbleiben, so ist rechtzeitig vorher schriftlich beim/bei der KlassenlehrerIn bzw. beim/bei der TutorIn Beurlaubung zu beantragen. Anträge für Urlaub von mehr als zwei Tagen oder vor oder nach den Ferien reicht diese(r) dem Schulleiter zur Entscheidung weiter.
12. Verstöße gegen die Schulordnung werden mit Erziehungsmaßnahmen geahndet.
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